Wettbewerbsordnung
1. Der Wettbewerb ist ausschliesslich Studenten zugänglich, die regelmässig an Klavier-Unterrichten in Akademien, Musikschulen und Musikhochschulen (Konservatorien) aus Belgien und Großherzogtums Luxemburg teilnehmen.
2. Der Wettbewerb ist nicht zugänglich
- für ehemalige oder derzeitige Studenten der Chapelle Musicale Reine Elisabeth
- für Studenten, die nur privat unterrichtet warden
- für Studenten, die bereits einen ersten Master in Klavier abgeschlossen haben.
3. Die Kandidaten werden in verschiedene Alterskategorien aufgeteilt:
- SCHÜLER DER MUSIKSCHULEN
- Kategorie A : unter 11 Jarhe
- Kategorie B : 11 bis 14 Jarhe
- Kategorie C : 15 bis 19 Jarhe
- STUDENTEN AN DEN MUSIKHOCHSCHULEN (KONSERVATORIEN)
- Kategorie D : unter 25 Jarhe
4. Die in einem Konservatorium als “Junge Talente” eingeschriebenen Schüler müssen sich in der Kategorie D einschreiben.
5. Die Kandidaten treten in alphabetischer Reihenfolge auf. Die Wettbewerbsdirektion ist befugt, diese Reihenfolge zu ändern.
6. Die Jury einer jeden Prüfung darf eine Auswahl aus dem Programm treffen.
7. Die Kandidaten müssen spätestens eine Stunde vor ihrer Darbietung vorstellig werden.
8. Die Finalisten sind verpflichtet, bei der Preisverleihung dabei zu sein
9. Bei der Finale wird eine Konzertbekleidung erwünscht
10. Die Werke sind aus dem Gedächtnis vorzutragen.
11. Die Kandidaten entscheiden über die Reihenfolge der von ihnen vorgetragenen Werke.
12. Das Programm der Kandidaten darf nach dem Ende der Einschreibefrist nicht mehr verändert werden.
13. Die Professoren dürfen sich während der Darbietung ihrer Schüler nicht in deren Nähe aufhalten.
14. Wenn ein Kandidat Schüler eines der Jurymitglieder ist oder war, darf dieses Jurymitglied den Kandidaten nicht bewerten.
15. Preisträger einer Kategorie dürfen nicht erneut in der gleichen Kategorie antreten.
16. Alle Darbietungen sind öffentlich. Ein Eintrittsgeld kann erhoben werden.
17. Das Publikum darf die Darbietungen weder fotografieren noch filmen. Die Direktion behält sich alle Rechte bezüglich der Bild- und Tonaufzeichnung sowie deren Verbreitung vor.
18. Die Direktion haftet nicht für körperliche oder materielle Schäden, die während des Besuchs oder der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
19. Die Direktion entscheidet alleine über alles, was nicht ausdrücklich in vorliegendem Regelwerk bestimmt ist. Die Entscheidungen der Direktion und der Jury sind unwiderruflich.